Aktuelles

Pressemeldung vom 05.05.2023

Zum Bürokratieentlastungsgesetzes fordert der BVS: Bürokratie im Hilfsmittelbereich konsequent und nachhaltig abbauen


Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen eine Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Zugleich ist der bürokratische Aufwand in der Versorgung in kaum einem anderen Bereich der Gesundheitsversorgung so hoch. Dies zeigte Ende 2022 eine Branchenumfrage von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD): Fast zwei Drittel der teilnehmenden Sanitätshäuser gaben hier an, über 30 Prozent ihrer Zeit allein für Bürokratie- und Dokumentationspflichten aufzuwenden. Über 97 Prozent der antwortenden Betriebe sahen den derzeitigen Umfang der Bürokratie- und Dokumentationspflichten als zu hoch an und hielten eine Reduzierung für notwendig. Vor diesem Hintergrund bietet das geplante Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung nach Ansicht des BVS die Gelegenheit, die Hilfsmittelversorgung zu entbürokratisieren und damit Zeit und Ressourcen für die Versorgung und Betreuung der Patientinnen und Patienten freizusetzen.

Dazu der BVS-Vorstandsvorsitzende Klaus Kreutzer: „Um die Bürokratielasten im Hilfsmittelbereich nachhaltig und konsequent zu senken, sind einerseits die Einführung von Leitverträgen in der Hilfsmittelversorgung und die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze auf Hilfsmittel dringend erforderlich. Andererseits gilt es, die Dokumentationspflichten deutlich zu reduzieren und die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung schnell und konsequent weitervoranzutreiben.“ 

Zu den einzelnen Punkten führt der BVS aus: 

  •  In keinem anderen Versorgungsbereich sind die Verwaltungsaufwände für die Vertragsadministration und Prozessteuerung so hoch wie im Hilfsmittelbereich. Durch vertragsindividuelle Rahmenvereinbarungen entsteht ein immenser administrativer Aufwand, der keinen Einfluss auf die Versorgungsqualität hat. Durch Leitverträge zwischen den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und den Kostenträgern ließen sich die Bürokratiekosten für beide Seiten deutlich reduzieren und zugleich die Transparenz im Hilfsmittelbereich erhöhen.

 

  •  Im Bereich der Bandagen und Orthesen werden technisch vergleichbare Hilfsmittel teilweise mit unterschiedlich hohen Mehrwertsteuersätzen belegt. Dies führt regelmäßig zu Abrechnungsproblemen mit den Kostenträgern sowie zu einem hohen bürokratischen Aufwand – ohne Mehrwert für die Versorgung. Durch einheitliche Steuersätze könnte dieser Aufwand beseitigt und im Falle der Verwendung des niedrigeren Steuersatzes auch eine finanzielle Entlastung für Krankenkassen sowie Patientinnen und Patienten erfolgen.

  •  Um die Bürokratiekosten zu senken, muss zudem die Digitalisierung auch im Hilfsmittelbereich konsequent vorangetrieben werden. Um die zum Teil sehr komplexen Versorgungen adäquat, bürokratiearm und damit kosteneffizient umsetzen zu können, bedarf es einer umfassenden Einbeziehung der Hilfsmittel-Leistungserbringer in die Gematik-Struktur und insbesondere einen gesetzlich verankerten Lese- und Schreibzugriff auf die elektronische Patientenakte analog zu anderen gesundheitlichen Versorgungsbereichen.
     
  • Die ausufernden Dokumentationspflichten sind einer der größten Bürokratietreiber im Hilfsmittelbereich. Uneinheitliche Vorgaben sowie eine mangelnde und von Medienbrüchen geprägte Digitalisierung führen hierbei zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand ohne Mehrwert sowohl für die Leistungserbringer als auch die Kostenträger. Hier müssen die Vorgaben vereinfacht und vereinheitlicht sowie die Verfahren konsequent digitalisiert werden, um ein effektives und transparentes Controlling der Versorgung zu ermöglichen und zugleich Datenfriedhöfe zu vermeiden. 

Meldung vom 20.03.2023

BVS und Gesundheitsprofi präsentieren Studienergebnisse zum Verhalten und Zufriedenheit der Konsument:innen im Sanitätsfachhandel im Rahmen der EXPOLIFE 2023 in Kassel


Titel: 

Das Sanitätshaus aus Markt- und Konsumentensicht.  Eine Studie des BVS Handelsverband Sanitätsfachhandel und GesundheitsProfi, durchgeführt vom IFH Köln, Dr. Susanne Eichholz-Klein 


Allgemeine Infos zur Studie: 

Die Studie befasste sich mit der Kundenzufriedenheit im Sanitätsfachhandel.  500 Konsument:innen, die in den letzten drei Jahren Hilfsmittel gekauft haben, wurden online u.a. zu folgenden Punkten befragt: 

  • Welcher Bedarf an Produkten aus dem Sanitätssortiment besteht (bei welcher Zielgruppe) mit welchen Anforderungen an den Kaufprozess? 
  • Wo informieren sich Konsument:innen über die benötigten Artikel? 
  • Wo werden die Produkte gekauft? 
  • Welche Kundengruppe hat welche Anforderungen an den Kaufprozess? 


Desweiteren wurde grundsätzlich untersucht, wie der Sanitätsfachhandel im Hilfsmittelmarkt insgesamt "performt" und, welche Bedeutung der Online-Handel in der Branche hat. Nach der Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse besteht die Möglichkeit für Fragen und zum Austausch. 

 

Die Präsentation ist hier kostenlos abrufbar. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Rolf Pangels gerne zur Verfügung. 


Meldung vom 13.05.2022

BVS-Studie: Wie ticken die Konsumenten?

Er ist der wichtigste Verkaufskanal, das Fenster der Branche und erste Informationsquelle: Der Sanitätsfachhandel nimmt auf dem Hilfsmittelmarkt eine herausragende Stellung ein. Das bestätigen die Ergebnisse der IFH-Studie, die der BVS Handelsverband Sanitätsfachhandel und GesundheitsProfi in Auftrag gegeben haben. Das Online-Geschäft spielt dagegen eine vergleichsweise geringe Rolle.

Mehr Ergebnisse der Studie können Sie hier kostenlos downloaden.

Pressemeldung vom 01.04.2022

BVS ruft Sanitätshauskunden zum freiwilligen Tragen von Coronaschutzmasken auf

Der BVS begrüßt grundsätzlich die mit dem neuen Infektionsschutzgesetz beschlossenen Möglichkeiten zur Rückkehr in das gesellschaftliche Leben. 

Der BVS sieht den grundsätzlichen Wegfall der Maskenpflicht gerade auch im Sanitätsfachhandel, mit gemischten Gefühlen. Der BVS verweist darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sanitätsfachhandels tagtäglich und tausendfach im engsten Kontakt zu Menschen und Kunden stehen, die Hilfsmittel und Rehaprodukte benötigen. Oft kommt es sogar zum umfänglichen Hautkontakt, wie beispielsweise bei der Anpassung von Prothesen, Bandagen und Apparaten. 

BVS-Vorstandsvorsitzender Klaus Kreutzer: „Wir nehmen in den letzten Tagen und Wochen verstärkt wahr, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanitätshäuser oftmals Angst haben, mit den Kundinnen und Kunden in engerem Kontakt zu treten und sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Um das Risiko einer Ansteckung weiterhin gering zu halten, appellieren wir an alle Kundinnen und Kunden des Sanitätsfachhandels, beim Aufenthalt in den Häusern/Geschäften weiterhin freiwillig eine Coronaschutzmaske zu tragen. Umgekehrt wird der Sanitätsfachhandel dafür Sorge tragen, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis auf Weiteres ebenfalls weiterhin Coronaschutzmasken tragen. Wir haben sowohl gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch gegenüber unseren Kundinnen und Kunden eine Schutz- und Vorsorgepflicht, der wir angemessen gerecht werden wollen.“ 

Abschließend fordert der BVS die Bürgerinnen und Bürger nochmals auf, sich impfen zu lassen. 

Pressemeldung vom 02.12.2021

Forderung Bundesverband Sanitätsfachhandel (BVS) e.V. an Gesundheitsministerien der Bundesländer: Geschäfte des Sanitätsfachhandels müssen für alle offenbleiben

Der BVS hat sich in Anbetracht der aktuellen Auswirkungen der Coronapandemie in Deutschland erneut mit einem eindringlichen Appell an die Gesundheitsministerien der Länder sowie allgemein an die Politik gewandt, die Versorgung von Bürgern, Patienten und Betroffenen mit Gesundheits- und Hilfsmitteln sicherzustellen. 


Dazu BVS-Präsident Klaus Kreutzer: „Die Geschäfte des Sanitätsfachhandels müssen zur Versorgung der Menschen grundsätzlich offenbleiben, wie es bisher im Verlaufe der Coronapandemie auch schon der Fall war. Die Sanitätshäuser zählen zu den Berufsgruppen, die maßgeblich die Aufrechterhaltung zentraler Funktionen in der Gesundheits- /Hilfsmittelversorgung gewährleisten. Der Sanitätsfachhandel ist und bleibt somit systemrelevant. Es hat sich im Verlauf der Coronapandemie zudem erwiesen, dass der Facheinzelhandel mit Maskenpflicht, Hygienekonzepten und Abstandsregeln keine Herde für eine Coronaansteckung darstellten. Die Politik kann doch nicht ernsthaft wollen, dass sich die Menschen ihre Gesundheits- und Hilfsmittel im Internet bestellen müssen.“ 


Zudem weist der BVS darauf hin, dass trotz des kürzlichen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, welches sich auf die Lockdownmaßnahmen im Winter/Frühjahr 2020/2021 bezogen, verfassungsrechtliche Bedenken gegen z.B. 2G oder weitergehende Regelungen im Einzelhandel bestehen.  Weil sich zwischenzeitlich die Kenntnisse über die Infektionswahrscheinlichkeiten und mögliche Schutzmaßnahmen erheblich verbessert hat und auch die Impfquote gestiegen ist, können und dürfen die Geschäfte nicht ohne Weiteres wieder geschlossen werden.   


Abschließend fordert der BVS die Bürgerinnen und Bürger auf, sich impfen zu lassen.

Pressemeldung vom 28.09.2021

BVS fordert Vollgas statt Schneckentempo bei der Regierungsbildung 

Mit Blick auf das Ergebnis der Bundestagwahl fordert der Bundesverband des Deutschen Sanitätsfachhandels (BVS) e.V. eine schnelle Einigung der Parteien über Koalitionsverhandlungen und eine rasche Regierungsbildung. 


Dazu der Vorstandsvorsitzende des BVS, Klaus Kreutzer: „Die Hilfsmittelbranche und mit ihr der Sanitätsfachhandel stehen als wesentliche Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung in Deutschland u.a. mit den Themen Digitalisierung, überbordende Bürokratie und Sicherung der Versorgungsqualität unter steigendem Kostendruck, vor großen Herausforderungen. In der Corona-Krise hat sich zudem die Bedeutung der Hilfsmittelversorgung als zentrales Element der Gesundheitsversorgung gezeigt, die auch unter schwierigen Bedingungen funktionieren muss. Vor diesem Hintergrund ist jetzt Vollgas angesagt und nicht Schneckentempo wie nach der letzten Bundestagswahl.“  


Inhaltlich stellt der BVS sechs zentrale Forderungen für die künftige Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung: 

  • Uneingeschränkte Anerkennung der Systemrelevanz des Sanitätsfachhandels 


  • Sicherstellung einer verlässlichen, menschenwürdigen und wohnortnahen Versorgung pflegebedürftiger Menschen in den Haushalten 

 

  • Deutlicher Bürokratieabbau z.B. bei doppelten Abrechnungen, Dokumentationspflichten 

 

  • Einbindung des Sanitätsfachhandels in die Digitalisierung des Gesundheitssystems 

 

  • Dauerhafte Erhöhung der monatlichen Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 80 € pro Monat ab 2022 

 

  • Stopp der Preisspirale im Sanitätsfachhandel nach „unten“ durch eine Gesetzesinitiative zur Ermittlung der Kostenerstellung der Krankenkassen (Preisermittlungstransparenz) und/oder Einführung eines Schiedsstellenverfahrens bei Preisverhandlungen 


Pressemeldung vom 14.04.2021

BVS-Vorstandsvorsitzender Klaus Kreutzer zum Mitglied im DIHK-Ausschuss für Gesundheitswirtschaft berufen 

Der Vorstand des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat den BVS-Vorstandsvorsitzenden Klaus Kreutzer zum Mitglied seines Ausschusses für Gesundheitswirtschaft berufen. Die Berufung erfolgt für die Ausschussperiode 2021 bis 2024. 

Die konstituierende Sitzung des DIHK-Ausschusses wird am 28. April 2021 virtuell stattfinden.  An dieser Sitzung wird auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn teilnehmen und über die Auswirkungen und Lehren für die Gesundheitswirtschaft aus der Coronapandemie berichten.  


BU:  Klaus Kreutzer

Pressemeldung vom 22.02.2021

Erfahrungs- und Informationsaustausch mit MdB Todtenhausen

Kürzlich trafen sich der Vorstandsvorsitzender des BVS, Klaus Kreutzer und BVS-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels mit dem FDP-Bundestagsabgeordneten Manfred Todtenhausen zu einem Erfahrungs- und Informationsaustausch zur aktuellen Situation des Sanitätsfachhandels in Deutschland. Neben allgemeinen Themen wie z.B. dem nach wie vor sehr hohen bürokratischen Aufwand in der Branche und diversen Abrechnungsschwierigkeiten mit den Krankenkassen, standen vor allem die Auswirkungen der Coronapandemie im Mittelpunkt des Gespräches, an welchem auch Jörn Suika, Leiter des Wahlkreisbüros Wuppertal, und Sven Chudzinski, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Remscheid teilgenommen haben. MdB Todtenhausen hatte im Zusammenhang mit der Ankündigung der Bundesregierung, Bedürftige mit FFP2-Masken zu versorgen, auch Sanitätshäuser ins Spiel gebracht. Er hatte sich hierzu mit einer entsprechenden Anfrage an die Bundesregierung gewandt, die jedoch negativ beschieden wurde. Der BVS hatte sich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium nochmals dafür eingesetzt, dass auch in Sanitätshäusern gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins Corona-Schutzmasken verteilt werden dürfen. Ebenso hat sich der BVS dafür ausgesprochen, dass Corona Schell- und Selbsttests auch über Sanitätshäuser verteilt werden sollten. 

BU: Von links nach rechts: Sven Chudzinski, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Remscheid; Klaus Kreutzer, Vorstandsvorsitzender BVS; BVS Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels; MdB Manfred Todtenhausen beim Austausch in Remscheid Lennep. 

Pressemeldung vom 29.05.2020

Bundesverband Sanitätsfachhandel (BVS) e.V und Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) e.V. unterstützen Nagolder Textilstudenten mit 1.000 Schutzmasken 

„Bleiben Sie gesund!“ war der Abschiedssatz des BVS und BTE Hauptgeschäftsführers Rolf Pangels, nachdem er dem Pädagogischen Geschäftsführer der Lehranstalt der Deutschen Textileinzelhandels (LDT) in Nagold, Rüdiger Jung, symbolisch einige Schutzmasken aus Stoff überreicht hatte. Die rund 1.000 Masken, die der BVS gemeinsam mit seinem Schwesterverband BTE für die Studierenden seiner ‚Akademie Fashion Management‘ bereitstellt, sollen den regulären Präsenzunterricht an der LDT unterstützen. Bereits seit 4. Mai hat die Nagolder Akademie ihren regulären Präsenzunterricht unter Einhaltung der Hygieneverordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg wieder aufnehmen dürfen. Auf dem LDT Campus gilt deshalb derzeit noch eine ‚generelles Maskenpflicht‘.
 

Pressemeldung vom 28.05.2020

Bundesverband Sanitätsfachhandel (BVS) e.V fordert dauerhafte Erhöhung der monatlichen Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 80 € 

Der BVS begrüßt die Erhöhung der monatlichen Pauschale für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 €, hält jedoch die Höhe für unzureichend und sieht die Befristung bis lediglich zum 30. September 2020 kritisch. Auch nach Corona wird nach Ansicht des BVS mit 40 € oder 60 € pro Monat in vielen Fällen keine verlässliche und menschenwürdige Versorgung pflegebedürftiger Menschen in den Haushalten möglich sein. Der BVS fordert den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf, die monatliche Pauschale dringend den Bedingungen in der häuslichen Pflege anzupassen.


Dazu der Vorstandsvorsitzende des BVS, Klaus Kreutzer: „Die vertragliche Grundlage der Pauschalversorgung stammt aus dem Jahr 2005. In 15 Jahren ist es auch ohne Corona zu deutlichen Preiserhöhungen gekommen. Insofern sollte es zu einer grundsätzlichen und nicht zeitlich befristeten Erhöhung der Pauschale kommen. Eine Anhebung auf monatlich 80 €, ab z.B. 2021, erscheint uns realistisch und zielführend, um die Versorgung der Menschen mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln auch künftig adäquat sicherstellen zu können.“ 


Der BVS verweist darauf, dass Hygieneaspekte auch ohne Corona generell eine wichtige Rolle spielen. Wenn eine Person täglich 24 Stunden betreut werden muss, dann reichen die heutzutage sehr eng bemessenen Stückzahlen für Pflegemittel bei weitem nicht aus. Nach Ansicht des BVS liegt in der Branche schon seit einigen Jahren diesbezüglich vieles im Argen.  

Klaus Kreutzer: „Ich prophezeie, dass künftig auch bei einer 60-Euro-Grenze die Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln wirtschaftlich nicht mehr durchführbar sein wird. Damit steigt die Gefahr, dass es zu einer flächendeckenden Unterversorgung kommt.“ 

Pressemeldung vom 29.04.2020

Bundesverband Sanitätsfachhandel (BVS) e.V. unterstützt Forderungen des Gesundheitspolitikers Dr. Kühne 

Der BVS schließt sich den vom Gesundheitspolitiker Dr. Roy Kühne, MdB, aufgestellten Forderungen zur Unterstützung der Hilfsmittelbranche in Zeiten der Coronakrise an. Dr. Kühne hat in einem an das Bundesgesundheitsministerium gerichtetes 5-Punkte-Papier u.a. einen Schutzschirm für die Hilfsmittelbranche gefordert, eine Verdopplung der monatlichen Pauschale für Pflegehilfsmittel verlangt und einer Beschlagnahmung von Lager-Hilfsmittelbeständen des Sanitätsfachhandels eine klare Absage erteilt. Zudem hat er eine Versorgung von Wundpatienten auch ohne ärztlich Anordnung eingefordert sowie eine stärkere Nutzung der digitalen Technik in der Branche angemahnt.

Dazu der Vorstandsvorsitzende des BVS, Klaus Kreutzer: „Die Forderungen von Herrn Dr. Kühne sind auch aus unserer Sicht unbedingt unterstützenswert und auch dringend geboten. Wir befürchten, dass es ohne Schutzschirm für den Sanitätsfachhandel infolge drohender, massenhafter Betriebsschließungen in den nächsten Monaten ein böses Erwachen geben wird. In weiten Teilen von Städten und Gemeinden könnten die Menschen nicht mehr versorgt werden. Nur durch einen Schutzschirm kann die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung entsprechend des gesetzlichen Austrags jetzt und künftig aufrechterhalten werden. Kredite helfen hier leider nur wenig. Die bestehende, monatliche Geldobergrenze für Pflegehilfsmittel in Höhe von lediglich 40 € pro Patient war schon vorher mehr als unzureichend; eine deutliche Erhöhung ist von daher nicht nur aus aktuellem Anlass zwingend erforderlich. Die angedachte Beschlagnahmung von Lager-Hilfsmittelbeständen des Sanitätsfachhandels kann ebenfalls nur als schlechter Witz bezeichnet werden; die Diskussionen diesbezüglich müssen sofort beendet werden. Die Versorgung von Patienten auch ohne ärztliche Anordnung hat der BVS bereits im März dieses Jahres eingefordert.“  


Ausdrücklich unterstützt der BVS auch die von Dr. Kühne angeregte, stärkere Nutzung der digitalen Technik. Klaus Kreutzer: „Die digitale Technik muss nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Coronakrise sondern auch generell und künftig dazu genutzt werden, langjährige strukturelle Probleme der Branche zu beheben, z.B. insbesondere Pflichten zur Dokumentation und Protokollierung. Damit bietet sich die Chance den Bürokratieberg in unserer Branche auf ein erträgliches Maß abzubauen.“

Der BVS freut sich über die heute vom Kabinett beschlossene Corona-Prämie für Altenpflegekräfte und hält eine solche Förderung auch für die Mitarbeiter des Sanitätsfachhandels für durchaus angezeigt. Dazu Klaus Kreutzer: „Eine solche staatliche Prämie wünschen wir uns auch für unsere Mitarbeiter, da sie es sind, die täglich im direkten Kontakt mit unseren hilfsbedürftigen Kunden stehen und Großes für die Gesundheit der Menschen leisten. Wir werden einen solchen Antrag der Politik vortragen.“ 

Pressemeldung vom 23.03.2020

Aufruf des Bundesverband Sanitätsfachhandel (BVS) e.V.: Personal der Sanitätshäuser mit ausreichender Schutzausrüstung gegen Übertragung des Coronavirus versorgen

Der BVS weist im Rahmen der aktuellen Coronavirus-Krise auf die wichtige Versorgungsfunktion der bundesweit rund 3.000 Sanitätsfachhändler für Menschen, die auf Hilfsmittel und Rehabilitationsprodukte angewiesen sind, hin. Um die Versorgung aufrecht zu halten, benötigen die Mitarbeiter des Sanitätsfachhandels aber entsprechende Schutzausrüstung, wie z.B. Mundschutzmasken, Handschuhe und Desinfektionsmittel, in ausreichendem Umfang.

BVS-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Die Mitarbeiter des Sanitätsfachhandels stehen tagtäglich im engsten Kontakt zu den Menschen, die Hilfsmittel und Rehaprodukte benötigen. Oft kommt es sogar zum umfänglichen Hautkontakt mit den Menschen, wie beispielsweise bei der Anpassung von Prothesen, Bandagen und Apparaten. Zusätzlich zu den benötigten Schutz- und Desinfektionsmitteln für die Mitarbeiter werden vielfach auch Desinfektionsmittel zur Reinigung von Werkzeugen und Apparaturen gebraucht. Derzeit stockt es bei diesen, dringend benötigten Produkten am Nachschub.“ 

Der BVS fordert vor diesem Hintergrund die zuständigen Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder auf, die Belieferung des Sanitätsfachhandels mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln im ausreichenden Maße sicherzustellen.  Pangels: „Der Sanitätsfachhandel ist Teil der anerkannten systemrelevanten Einrichtungen des Gesundheitswesens und damit Teil der sog. kritischen Infrastruktur. Wenngleich natürlich Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegestationen sicherlich weiterhin Vorrang bei der Versorgung genießen sollten, so darf der Sanitätsfachhandel nicht vergessen werden. Uns wird bereits vereinzelt berichtet, dass das Personal der Sanitätshäuser Angst hat, mit den Menschen in engerem Kontakt zu treten und sich mit dem Coronavirus zu infizieren, was ja auch umgekehrt der Fall sein könnte.“  

Meldung vom 23.03.2020

Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2

1 Präambel

In Deutschland wie auch weltweit werden immer mehr Infektionsfälle aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV2) gemeldet. Die erforderlichen Isolations- und Quarantänemaßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus und die dadurch ausgelöste Lungenerkrankung Covid-19 führt zu Einschränkungen im täglichen Leben.
Der GKV-Spitzenverband gibt daher folgende Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel). Ziel ist es, die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrechtzuerhalten. Die Empfehlungen gelten zunächst bis zum 31. Mai 2020; sie stellen kein Präjudiz für die darauffolgende Zeit dar. 

Angesichts der Dynamik der Pandemie mit ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und der damit verbundenen Detailprobleme ist vorgesehen, diese Empfehlungen, um weitere Hinweise zu ergänzen und jeweils an die aktuelle Lage anzupassen. 

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Verbreitung des Coronavirus ebenfalls zu Problemen in der operativen Bearbeitung bei den Krankenkassen und/oder bei den Abrechnungsdiensleistern führen kann. 


2 Handlungsempfehlungen 

Der GKV-Spitzenverband empfiehlt seinen Mitgliedskassen in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern folgende Vorgehensweise, um einen reibungslosen Versorgungsprozess sicherzustellen. Die Empfehlungen gelten für Hilfsmittel und zusätzliche Leistungen wie Reparaturen.

Kontaktreduzierung bei der Versorgung
Angesichts der erforderlichen Kontaktreduzierung sollen persönliche Kontakte zwischen Versicherten und Leistungserbringern vermieden werden. Hilfsmittel können daher vorrangig per Versand an die Versicherten abgegeben werden, sofern ein persönlicher Kontakt zum Beispiel zur Anpassung des Hilfsmittels nicht zwingend erforderlich ist. 

Beratungen oder Hinweise zur Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel können telefonisch, per E-Mail, per Verweis auf Videoeinweisungen oder durch digitale Medien erfolgen, soweit dies aufgrund der Art des Hilfsmittels vertretbar ist (z. B. müssen lebenserhaltende Systeme vor Ort erläutert und eingestellt werden)


Administrative Prozesse

Auf die Erbringung von Unterschriften durch die Versicherten (Empfangsbestätigung, Beratungsdokumentation, Lieferschein etc.) kann bei Versorgungen ohne oder mit persönlichem Kontakt ebenfalls verzichtet werden. 

Der Leistungserbringer oder die zustellende Person unterzeichnet die Dokumente an den Stellen, wo im Normalfall die Unterschrift der Versicherten vorgesehen ist und macht deutlich, dass die Unterzeichnung durch ihn aufgrund der Corona-Pandemie notwendig war. Es richtet sich nach den vertraglichen Regelungen, ob und wann die Unterlagen bei der Krankenkasse einzureichen sind.


Fristen 

Sofern vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus triftigem Grund nicht eingehalten werden können (z. B. aufgrund von Lieferengpässen oder befristeten Quarantänemaßnahmen beim Versicherten oder beim Leistungserbringer), sieht die Krankenkasse von Vertragsstrafen bzw. Sanktionen ab.

Dies gilt auch für die nicht fristgerechte Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten wie Wartungen oder sicherheitstechnische Kontrollen. Ferner trifft dies auf Fristen zu, binnen derer nach erteilten Genehmigungen zu versorgen ist. Mehrmonatslieferungen anstelle der vertraglich vereinbarten Lieferzyklen werden bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wie Inkontinenzhilfen oder Stomaartikeln erforderlichenfalls akzeptiert, sofern es dadurch nicht zu Lieferengpässen bei anderen Versicherten kommt. Bezüglich der Abrechnung gelten die vertraglichen Regelungen.


Ärztliche Verordnung 

Nicht aufschiebbare (Erst-)Versorgungen können im Ermessen des Leistungserbringers auch ohne Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung begonnen werden. Für die Abrechnung bliebt die Vorlage der Verordnung unverzichtbar. Bei der Abrechnung wird nicht geprüft, ob die Verordnung erst nach dem Lieferdatum ausgestellt wurde. Dies gilt auch, wenn Genehmigungsfreiheit vertraglich vereinbart wurde; diese bleibt bestehen. 

Auf eine Folgeverordnung wird bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wie Inkontinenzhilfen oder Stomaartikel verzichtet, sofern die Erstversorgung bereits von der Krankenkasse genehmigt oder Genehmigungsfreiheit vertraglich vereinbart wurde. 

Die Prüfung der gemäß § 8 Absatz 2 der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundessausschusses festgelegten Frist von 28 Kalendertagen, innerhalb derer die Hilfsmittelversorgung nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen werden muss, wird ausgesetzt. Eine derartige Frist wird von den Krankenkassen auch dann nicht geprüft, wenn sie sich aus den Verträgen ergibt.

Meldung vom 23.03.2020

Download: Nachweis Beschäftigung systemrelvante Gesundheitseinrichtung

Der Nachweis über die Beschäftigung in einer systemrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens und damit Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur steht hier kostenlos zum Download bereit.

Pressemitteilung vom 20.03.2020

Coronakrise: Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel

Der HDE hat am 19.03.2020 folgendes Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel veröffentlicht: 

   

1. Bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen setzen

Der Föderalismus kommt an seine Grenzen, wo er eine einheitliche Krisenbewältigung behindert. Die national tätigen Unternehmen benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen, um die Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Krise in ihren Unternehmen umsetzen zu können. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und Kommunen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen führen zu einem Chaos in der Umsetzung und sind für die Unternehmen nicht mehr überschaubar. 

   

2. Liquidität durch Soforthilfen sicherstellen

Der Staat muss dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren, damit die Liquidität bei den von den Geschäftsschließungen betroffenen mittelständischen Betrieben gewahrt bleibt. Diese Direktzuschüsse sollten von den Finanzämtern ausgezahlt werden. Denn diese verfügen über alle nötigen Daten wie Unternehmensdaten und Bankverbindungen. 

   

3. Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge stunden

Fällige Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge sollten für mindestens sechs Monate zinslos gestundet werden. 

   

4. Unternehmen für Vermögensschäden entschädigen

Die von den staatlich verfügten Geschäftsschließungen betroffenen Unternehmen müssen für die erlittenen Vermögensschäden entschädigt werden. Eine gesetzliche Grundlage könnte das Infektionsschutzgesetz sein. 

   

5. Gewerbemieten des Handels aussetzen
Die Händler brauchen während der Schließungen ihrer Betriebe eine Aussetzung der Gewerbemieten und Reduzierung der Miete auf die laufenden Betriebskosten. Außerdem sollte den Handelsmietern zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Mieters, eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB durchzusetzen, dürfen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden. 

   

6. Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen, Arbeitszeitgesetz liberalisieren und Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte anheben

Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließungen zurzeit ohne Tätigkeit sind, sollen unbürokratisch an Handelsunternehmen ausgeliehen werden können, die dringenden Bedarf an weiteren Arbeitnehmern haben. 

 
Zudem muss die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umgehend bundesweit aufgehoben und die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte vonaktuell 450 € befristet auf 1000 € angehoben werden, damit in dieser Krisensituation der erhöhte Arbeitsaufwand in der Logistik sowie den geöffneten Geschäften bewältigt und die Bevölkerung insbesondere mit Lebensmitteln versorgt werden kann. 

   

7. Flächendeckende Logistik erleichtern

Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastkraftwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss einheitlich für Deutschland geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern unterschiedliche Regeln, die Lastkraftwagen müssen aber meist durch mehrere Bundesländer fahren. Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigungen einbezogen werden, um das Transportvolumen gleichmäßiger zu verteilen. 

   

8. Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit und freien Warenverkehr gewährleisten

Auswirkungen auf Berufspendler müssen so gering wie möglich gehalten werden. Arbeitnehmer aus europäischen Nachbarländern müssen zur Arbeit kommen können, da sie für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit vieler Handelsunternehmen und Logistiker unabdingbar sind. 

   

Der freie Warenverkehr in Europa ist ein zentraler Bestandteil der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens. Derzeit verhindern infolge von Grenzkontrollen kilometerlange Staus die schnelle Abwicklung von Transporten. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich unmittelbar auf Wege für eine funktionierende Schnellabfertigung einigen.

Das Papier steht hier zum Download bereit.

Pressemitteilung vom 17.03.2020

Appell Bundesverband Sanitätsfachhandel (BVS) e.V. an Gesundheitsministerien: Versorgung mit Hilfsmitteln sicherstellen


Der BVS hat sich in Anbetracht der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie an alle Gesundheitsminister der Bundesländer gewandt, die Versorgung von Bürgern, Patienten und Betroffenen sicherzustellen. 

Infolge der Ausbreitung des Coronavirus und den damit verbundenen Empfehlungen für Verhaltensweisen, sollen die Menschen bekanntermaßen nur noch in dringenden Fällen Arztpraxen aufsuchen. Die Ärzte haben zusätzlich entsprechende Vorgaben erhalten. 

Dazu BVS-Hautgeschäftsführer Rolf Pangels: „Nach uns vorliegenden Erkenntnissen bekommen dadurch Menschen, die auf Hilfsmittel und Rehabilitationsprodukte aus allen Produktgruppen angewiesen sind, oftmals keine Termine bei einem Verordner und somit keine Verordnungen ausgestellt. Zwar sind es derzeit nur wenige Fälle, aber in Anbetracht der zu erwartenden, längeren Dauer des Ausnahmezustands, sehen wir diesbezüglich   Handlungsbedarf. Bei allem Verständnis für bevorzugte Behandlung dringender, lebensbedrohlicher Fälle, muss unserer Auffassung nach aber auch die Versorgung pflegebedürftiger Menschen insbesondere derjenigen, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, in diesen Zeiten gewährleistet bleiben. Dazu zählen auch unfallbedingte Versorgungen.“

Vor diesem Hintergrund regt der BVS die Gesundheitsministerien an, folgende Punkte durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen:  

1. Bürger, Patienten und Betroffene, die auf benötigte Hilfsmittel angewiesen sind, sollten ohne ärztliche Verordnung durch das Sanitätshaus versorgt werden dürfen. 
 

2. Die Krankenkassen sollten in diesen Fällen durch die fachliche Leitung des Sanitätshauses per Versorgungsanzeige über die einzelnen Versorgungen informiert werden. Dazu sollten Internetplattformen genutzt werden. 

3. Unklarheiten in der Versorgung können/sollten zwischen Leistungserbringer und Arzt vorher geklärt werden. 

4. Eine finanzielle Vergütung durch die Kostenträger muss in jedem Versorgungsfall gewährleistet sein.

5. Sollte es per Erlass zu Betriebsschließungen kommen, müssen Sanitätshäuser zu den Berufsgruppen gezählt werden, die die Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens gewährleisten (Gesundheitsversorgung / Hilfsmittelversorgung).

6. Abgabe von Empfehlungen/Anweisungen an die Lieferketten, den Sanitätsfachhandel bevorzugt mit Infektionsschutzbekleidung und Desinfektionsmitteln zu bedienen, da der Sanitätsfachhandels täglich seinen Beitrag zur Versorgung von Betroffenen in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeeinrichtungen leisten muss.

 

Rolf Pangels (Hauptgeschäftsführer)
Telefon: 0221 / 92 15 09 30

Meldung vom 28.02.2020

Diskussion mit Minister


Der Vorstandvorsitzende des BVS, Klaus Kreutzer, konnte im Rahmen eines Gesprächs mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Karl-Josef Laumann, anhand zahlreicher Beispiele auf die Macht der Krankenkassen bezüglich der Preisgestaltung für Sanitätsprodukte hinweisen. Er wies auf eine immer deutlich werdende, unwürdigere Versorgung der Menschen infolge der Preisvorgaben der Krankenkassen hin. 

Neben der allgemeinen Undurchsichtigkeit des Preisdiktats der Krankenkassen kritisierte Herr Kreutzer den hohen bürokratischen Aufwand bei Dokumentation, Abrechnung etc. bei den einzelnen Leistungserbringungen durch der Sanitätsfachhandel. Neben der Möglichkeit einer elektronischen Übermittelung/Bearbeitung von Abrechnungsunterlagen etc. werde von den Krankenkassen immer zusätzlich auch eine Dokumentation in Papierform eingefordert. Das führe im zunehmenden Maße zu einem nicht mehr vertretbaren Aufwand.  

Herr Kreutzer forderte das Ministerium auf, eine Gesetzesinitiative zur Ermittlung der Kostenerstellung der Krankenkassen (Preisermittlungstransparenz), z.B. in Form eines umfassenden Gutachtens, ermitteln zu lassen. Ebenso forderte er Maßnahmen zum Bürokratieabbau bei Abrechnungen, Dokumentationen etc. ein. Minister Laumann sagte zu, im Sinne des Bürokratieabbaus die doppelte Abrechnungspraxis (elektronischer Form und Papierform) durch eine NRW-Initiative umfangreich prüfen zu lassen. Zusätzlich kündigte der Minister an, eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines   Schiedsstellenverfahrens bei Preisverhandlungen im Hilfsmittelbereich zu starten. Er werde diesbezüglich auch an den Bundesgesundheitsminister herantreten. Gleichzeitig ermunterte er den BVS, selber Druck auf die Krankenkassen auszuüben und entsprechende Kritikpunkte vorzutragen.